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Noch mehr Verbraucherschutz bei telefonischen Werbeaktionen

25.06.2008 | von admin | Rubrik: Online-Marketing

Kaum etwas geht den Verbrauchern hierzulande so sehr auf den Keks wie telefonische Werbeanrufe.
Diese sind oftmals der Preis dafür, wenn man an kostenlosen Gewinnspielen teilnimmt. In dem Fall werden die Telefonnummern an Firmen verkauft, die zielgerichtet ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten möchten.

Manchmal fallen unter die Daten aber auch Nummern, bei denen sich der Verbraucher nicht einverstanden erklärt hat, angerufen zu werden. Diese Fälle muss der Datenaufkäufer klären. Das hat nun das Landgericht Traunstein entschieden (Az.: 7 O 318/08). Der vzbv hatte gegen die Firma Wenatex geklagt. Diese erhielt die Daten von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut. Allerdings erlaubten deren Nutzer Anrufe nur im Zusammenhang mit der Studie. Das hätte Wenatex vorher in Erfahrung bringen müssen.

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